Fotorechte

Bestimmung zur Verwendung/Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial

Die gemeinsamen Aktivitäten innerhalb der Evangelischen Jugend sind grundsätzlich geprägt von vielen spannenden, herausfordernden, prägenden und unwiederbringlichen Situationen und Erlebnissen. Dabei steht das gemeinsame Erleben, Erfahrungen machen und Lernen im Vordergrund. Um allen Beteiligten eine langanhaltende Erinnerung an diese ereignisreiche und gewinnbringende Zeit zu ermöglichen und daneben auch die Tätigkeit des Jugendverbandes zu dokumentieren, werden von oder im Auftrag unserer Mitarbeitenden bei diesen Aktivitäten gelegentlich Fotos und Videos gemacht.

Uns ist es ein Anliegen in allen Veröffentlichungen nur Fotos und Videos zu verwenden, die die Würde der abgebildeten Personen achten. Wir verpflichten uns Fotos und Videos sorgfältig und gewissenhaft auszuwählen. Für die Veröffentlichung/Verwendung der gemachten Fotos und Videos ist die Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich. Bei minderjährigen Personen müssen die Eltern/die Personensorgeberechtigten zustimmen. Aufgrund der im Regelfall mit dem Erreichen des Jugendlichenalters eintretenden persönlichen Reife bei Teilnehmenden ab 14 Jahren zusätzlich auch deren Einwilligung selbst. Um diese Einwilligung bitten wir hiermit freundlichst. Wir beabsichtigen, einzelne dieser Fotos und Videos wahlweise:

  1. in verschiedensten Druckwerken (z.B. Pressemitteilung, Gemeindebrief, Fotobücher, Werbung für künftige Veranstaltungen etc.) zu veröffentlichen und einzubinden und/oder
  2. auf eine CD/DVD zu brennen und diese an Kinder und Jugendliche Eltern unseres Verbandes zu verteilen und/oder
  3. anlassbezogen auf elektronischem Weg (z.B. Mail, Dropbox etc.) an die Eltern und die Teilnehmenden der Aktion selbst zu senden und/oder
  4. in die öffentlich zugängliche Internetdarstellung des Veranstalters/unseres Jugendverbandes und dessen Untergliederungen einzustellen und/oder
  5. in öffentlich zugängliche soziale Netzwerke einzustellen und/oder
  6. im Internet (Webalbum, YouTube, Blog) zum Abruf einzustellen und/oder
  7. in geschlossenen Nutzergruppen sozialer Netzwerke (z.B. WhatsApp) an die jeweiligen Teilnehmer/innen weiterzuleiten.


Die Einwilligung erfolgt durch die geleistete Unterschrift auf der jeweiligen Freizeitanmeldung. Die Einwilligung ist freiwillig und kann von ihnen jederzeit ohne Angabe von Gründen - auch nur teilweise - widerrufen werden, dies gilt dann für die Zukunft und nicht für bereits veröffentlichte/verwendete Fotos und Videos. Soweit diese Einwilligung nicht widerrufen werden, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h. auch über das Ende ihrer Zeit/der Zeit ihres Kindes in unserem Jugendverband hinaus. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen weder ihnen noch ggf. ihrem Kind irgendwelche Nachteile.