Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen der Evangelischen Jugend Bremerhaven

Die Evangelische Jugend im Kirchenkreis Bremerhaven bietet jährlich verschiedene Maßnahmen für Kinder und Jugendliche an. Mit unseren Angeboten möchten wir uns bewusst von kommerziellen Reiseveranstaltern abgrenzen. Bei unseren Angeboten und Gruppenreisen steht das Miteinander, Spiel und Kreativität, sowie das Gespräch im Vordergrund. Gleichwohl können auch wir nicht auf gewisse Regeln verzichten und bitten um Verständnis, dass diese Teilnahmebedingungen für unsere Planung und Rechtssicherheit notwendig sind.

1. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt bei den Maßnahmen ist der ausgeschriebene Personenkreis. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Leitung. Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass Maßnahmen der Evangelischen Jugend kirchliche Angebote sind, die in ihrer Gestaltung Aspekte des christlichen Glaubens beinhalten können.
Angebote der Evangelischen Jugend sind gelebte Gemeinschaft und wir freuen uns, wenn Teilnehmende sich in diese einbringen. Die Anweisungen der jeweiligen Leitung sind zu befolgen.
Bei Missachten der Regeln oder, wenn die Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann, ist die Leitung berechtigt, Teilnehmende ohne Erstattung des Teilnahmepreises von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Dies gilt auch für die Kosten einer etwa erforderlichen Begleitperson.

2. Anmeldung

Mit der Anmeldung wird der, in der Ausschreibung angegebenen, Institution oder Region als Freizeitveranstalter der Abschluss eines Teilnahmevertrags verbindlich angeboten. Eine Anmeldung ist nur über die in der Ausschreibung genannten Form möglich. Nach erfolgter Online-Anmeldung wird automatisch eine Eingangsbestätigung der Anmeldung per Mail versendet. Diese Eingangsbestätigung gilt nicht als Anmeldebestätigung. Der Teilnahmevertrag kommt nach Abschluss des Anmeldezeitraums mit der Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Die teilnehmende Person erklärt sich mit der Anmeldung mit den allgemeinen Teilnahmebedingungen, sowie der in der Ausschreibung genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise einverstanden. Soweit die Teilnehmenden minderjährig sind, ist auch die Unterschrift einer erziehungs- oder personensorgeberechtigten Person erforderlich. Anmeldungen werden in den meisten Fällen in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs berücksichtigt. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Leitung.

3. Zahlung des Teilnahmebeitrags

Sollte mit der Anmeldebestätigung eine Anzahlung des Teilnahmebeitrags verbunden sein, ist diese bis zu der, in der Anmeldebestätigung angegebenen, Frist zu bezahlen. Die Anzahlung wird bei Teilnahme auf den Teilnahmebeitrag voll angerechnet. Der Restbetrag ist zu dem angegebenen Termin auf das genannte Konto einzuzahlen. Falls durch unerwartete Mehreinnahmen oder Minderausgaben finanzielle Mittel eingespart werden oder Teilnahmebeiträge nicht in voller Höhe benötigt werden, können die Mittel kirchlicher Jugendarbeit zugeführt werden.

4. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung der Maßnahme, den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen und den Infos, die mit der Anmeldebestätigung versendet werden. Individuelle Wünsche und Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Der in der Ausschreibung genannte Veranstalter ist bei allen Maßnahmen lediglich Vermittler für die beteiligten Transport- und Beherbergungsunternehmen. Eine Haftung für Verschulden dieser Unternehmen oder deren Bediensteten oder Beauftragten wird nicht übernommen. Wer den Weisungen der Leitung nicht Folge leistet, verliert den Anspruch auf Haftung.

5. Höhere Gewalt

Wird die Maßnahme infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch die Teilnehmenden den Vertrag nur nach den Vorschriften des § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB kündigen.

6. Absage der Maßnahme, Leistungs- und Preisänderungen

Der Veranstalter kann bis fünf Tage nach Ende der Anmeldefrist von dem Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird.
Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Vertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Maßnahme nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmenden über eine zulässige Absage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmendenzahl bzw. höherer Gewalt oder bei erheblichen Änderungen einer wesentlichen Leistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten und eventuell bereits geleistete Zahlungen ganz oder teilweise zu erstatten.

7. Rücktritt

Die teilnehmende Person kann jederzeit vor Beginn der Maßnahme vom Teilnahmevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einer sorgeberechtigten Person erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Teilnahmebeitrags ist keine Rücktrittserklärung.
Tritt die teilnehmende Person vom Teilnahmevertrag zurück oder wird die Maßnahme nicht angetreten, kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Dieser beträgt, wenn nicht in der Ausschreibung anders beschrieben:

ab 31 Tagen vor Maßnahmenbeginn             50 % des Teilnahmebeitrags

ab 14 Tagen vor Maßnahmenbeginn             75 % des Teilnahmebeitrags

ab 7 Tagen vor Maßnahmenbeginn             100 % des Teilnahmebeitrags

8. Datenschutz

Die für die Verwaltung der Maßnahme benötigten Daten der Teilnehmenden werden mittels EDV erfasst und gespeichert.
Die Evangelische Jugend Bremerhaven beantragt für die Maßnahme öffentliche und kirchliche Zuschüsse bei den entsprechenden Stellen. Die für die Zuschussbeantragung notwendigen Daten werden an die entsprechenden Ämter weitergeleitet. Ein Widerruf zur Speicherung der persönlichen Daten ist jederzeit möglich und muss schriftlich abgegeben werden.

9. Jugendschutzgesetz im Ausland

Die für die Verwaltung der Maßnahme benötigten Daten der Teilnehmenden werden mittels EDV erfasst und gespeichert.
Die Evangelische Jugend Bremerhaven beantragt für die Maßnahme öffentliche und kirchliche Zuschüsse bei den entsprechenden Stellen. Die für die Zuschussbeantragung notwendigen Daten werden an die entsprechenden Ämter weitergeleitet. Ein Widerruf zur Speicherung der persönlichen Daten ist jederzeit möglich und muss schriftlich abgegeben werden.

10. Pass,-Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Die Teilnehmenden erhalten im Vorfeld der Maßnahme alle wichtigen Informationen über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Für die Beschaffung sämtlicher Reisedokumente ist die teilnehmende Person selbst verantwortlich.

11. Die Gesundheit der Teilnehmenden

Für die Sicherstellung der Gesundheit der Teilnehmenden ist es unbedingt notwendig, die Leitung im Vorfeld schriftlich über den Gesundheitszustand zu informieren. Nur so kann die Leitung bei Unfall/Krankheit angemessene Maßnahmen ergreifen. Diese Informationspflicht gilt insbesondere für Allergien und Unverträglichkeiten, ständig einzunehmende Medikamente – auch jene, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dazu gehören auch akute, chronische und/oder psychische Krankheiten oder Anomalien sowie Verhaltensauffälligkeiten. Sollte der Veranstalter im Vorfeld nicht schriftlich über Besonderheiten informiert worden sein, wird jegliche Haftung für daraus entstehende Schäden (z.B. gesundheitliche Folgeschäden, verfrühte Heimreise) abgelehnt.
Die Leitung versorgt kleinere Wunden (Schnitt-/Schürfwunden, Prellungen, Insektenstiche, Zeckenbisse, Splitter o.ä.) selbst. Bei größeren Verletzungen und Krankheiten werden vor Ort Ärzte hinzugezogen. Im Zweifelsfall kann davon ausgegangen werden, dass die Leitung sich ärztlichen Rat einholt. Sollte die Leitung die Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig erreichen, ist der Arzt/die Ärztin bevollmächtigt, für das Wohl der Teilnehmenden die notwendigen Behandlungen zu veranlassen.
Die Leitung und der Träger der Maßnahme werden von den entstehenden Kosten freigestellt. Für Maßnahmen im Ausland wird empfohlen, eine Reisekranken- und/oder Reiserücktransportversicherung abzuschließen. 
Die Leitung darf keinerlei Medikamente verabreichen, kann aber die verordnete Einnahme überwachen. Wer regelmäßig Medikamente benötigt, muss diese selbstständig mitbringen und einnehmen. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Leitung das Recht vor, die Medikamente der Teilnehmenden sicher zu verwahren und bei anstehender Einnahme herauszugeben.

12. Aufsichtspflicht und Elternkontakte

Für die Dauer der Maßnahme wird die Aufsichtspflicht auf die Leitung der Maßnahme übertragen. Falls es die Erziehungsberechtigten / Personensorgeberechtigten nicht ausdrücklich ablehnen, wird den Teilnehmenden nach dem Ermessen der Leitung erlaubt, zu schwimmen und ihre Freizeit selbständig zu gestalten. Von Elternbesuchen ist während der Freizeit abzusehen, sofern nicht die Leitung dazu ausdrücklich einlädt.

13. Ausschlussklausel

Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließt der Veranstalter aus.
Sollten z. B. durch eine veränderte Rechtssituation einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen nichtig werden ist die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen davon nicht berührt.