Reisebedingungen & Fotorechte

Allgemeine Reisebedingungen der Evangelischen Jugend
im Ev.-luth. Kirchenkreis Bremerhaven


Die Evangelische Jugend im Kirchenkreis Bremerhaven bietet jährlich verschiedene Maßnahmen für Kinder und Jugendliche an. Mit unseren Angeboten möchten wir uns bewusst von kommerziellen Reiseveranstaltern abgrenzen. Bei unseren Angeboten und Gruppenreisen steht das Miteinander, Spiel und Kreativität, sowie das Gespräch im Vordergrund. Gleichwohl können auch wir nicht auf gewisse Regeln verzichten und bitten um Verständnis, dass diese Reisebedingungen für unsere Planung und Rechtssicherheit notwendig sind. Wir möchten keinesfalls Paragraphenreiterei betreiben und hoffen, dass die genannten Reisebedingungen Ihre Zustimmung finden.

1. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt bei den Maßnahmen ist der ausgeschriebene Personenkreis. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Leitung. Die Reiseteilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass auch die Maßnahmenarbeit der Kirche ihre Ausrichtung durch das Evangelium Jesu Christi erfährt.
Trotz Berücksichtigung der Wünsche junger Menschen und bei allem Verständnis für eine großzügige Gestaltung von Maßnahmen wird von den Teilnehmenden der Wille zur Einfügung in eine Gemeinschaft erwartet. Die Weisungen der jeweiligen Leitung sind zu befolgen. Bei groben ordnungswidrigen Verhalten ist die Leitung berechtigt, Teilnehmende ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Dies gilt auch für die Kosten einer etwa erforderlichen Begleitperson.

2. Anmeldung
Mit der Anmeldung wird dem Kirchenkreis Bremerhaven als Freizeitveranstalter der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Die teilnehmende Person erklärt sich mit der Anmeldung mit den allgemeinen Reisebedingungen, sowie der in der Ausschreibung genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise einverstanden. Die Anmeldung soll mit unserem Anmeldeformular erfolgen. Soweit die Teilnehmenden minderjährig sind, ist auch die Unterschrift einer erziehungs- oder personensorgeberechtigten Person erforderlich.
Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs berücksichtigt. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters zustande.

3. Zahlung des Reisepreises
Sollte mit der Anmeldebestätigung eine Anzahlung des Teilnahmebeitrags verbunden sein, ist diese bis zu der, in der Anmeldebestätigung angegebenen, Frist zu bezahlen. Anzahlung wird bei Teilnahme auf den Reisepreis (Teilnahmebeitrag) voll angerechnet. Der Restbetrag ist zu dem angegebenen Termin auf das genannte Konto einzuzahlen. Falls durch unerwartete Mehreinnahmen oder Minderausgaben Freizeitmittel eingespart werden oder Teilnahmebeiträge nicht in voller Höhe benötigt werden, können die Mittel kirchlicher Jugendarbeit zugeführt werden.

4. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung der Maßnahme und den allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Teilnahmebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Der Kirchenkreis Bremerhaven ist als Veranstalter bei allen Reisen lediglich Vermittler für die beteiligten Transport- und Beherbergungsunternehmen. Eine Haftung für Verschulden dieser Unternehmen oder
deren Bediensteten oder Beauftragten wird nicht übernommen. Wer den Weisungen der Leitung nicht Folge leistet, verliert den Anspruch auf Haftung.

5. Höhere Gewalt
Wird die Maßnahme infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch die Reisenden den Vertrag nur nach den Vorschriften des § 651 j BGB kündigen.

6. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
Der Veranstalter kann bis fünf Tage nach Ende der Ausschreibung von dem Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Vertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Maßnahme nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmenden über eine zulässige Absage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei erheblichen Änderungen einer wesentlichen Leistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten und eventuell bereits geleistete Zahlungen ganz oder teilweise zu erstatten.

7. Rücktritt
Die teilnehmende Person kann jederzeit vor Beginn der Maßnahme vom Reisevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einer sorgeberechtigten Person erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Teilnahmebeitrags ist keine Rücktrittserklärung. Tritt die teilnehmende Person vom Reisevertrag zurück oder wird die Maßnahme nicht angetreten, kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.

Dieser beträgt, wenn nicht in der Ausschreibung anders beschrieben:

ab 31 Tagen vor Fahrtbeginn 50 % des Teilnahmebeitrags
ab 14 Tagen vor Fahrtbeginn 75 % des Teilnahmebeitrags
ab 7 Tagen vor Fahrtbeginn 100 % des Teilnahmebeitrags

8. Datenschutz
Die für die Verwaltung der Reise benötigten Daten der Teilnehmenden werden mittels EDV erfasst und gespeichert.
Der Kirchenkreis Bremerhaven beantragt für die Maßnahme öffentliche und kirchliche Zuschüsse bei den entsprechenden Stellen. Die für die Zuschussbeantragung notwendigen Daten werden an die entsprechenden Ämter weitergeleitet.

9. Jugendschutzgesetz im Ausland
Für Reisen im Ausland gilt auch das Jugendschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Sollte das Jugendschutzgesetz des Reiselandes höheren Altersbeschränkungen, insbesondere für Nikotin und Alkohol vorsehen, gelten die jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes. Der Konsum von Drogen jeglicher Art ist generell nicht gestattet.

10. Pass,-Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Die Teilnehmenden erhalten im Vorfeld der Reise alle wichtigen Informationen über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Für die Beschaffung sämtlicher Reisedokumente ist die teilnehmende Person selbst verantwortlich.

11. Die Gesundheit der Teilnehmenden
Für die Sicherstellung der Gesundheit der Teilnehmenden ist es unbedingt notwendig, die Leitung im Vorfeld schriftlich über den zu informieren. Nur so kann die Leitung bei Unfall/Krankheit angemessene Maßnahmen ergreifen. Diese Informationspflicht gilt insbesondere für Allergien und Unverträglichkeiten, ständig einzunehmende Medikamente – auch jene, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dazu gehören auch akute, chronische und/oder psychische Krankheiten oder Anomalien sowie Verhaltensauffälligkeiten. Sollte der Veranstalter im Vorfeld nicht schriftlich über Besonderheiten informiert worden sein, wird jegliche Haftung für daraus entstehende Schäden (z.B. gesundheitliche Folgeschäden, verfrühte Heimreise) abgelehnt. Die Leitung versorgt kleinere Wunden (Schnitt-/Schürfwunden, Prellungen, Insektenstiche, Zeckenbisse, Splitter o.ä.) selbst. Bei größeren Verletzungen und Krankheiten werden vor Ort Ärzte hinzugezogen. Im Zweifelsfall kann davon ausgegangen werden, dass die Leitung sich ärztlichen Rat einholt. Sollte die Leitung die Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig erreichen, ist der Arzt/die Ärztin bevollmächtigt, für das Wohl der Teilnehmenden die notwendigen Behandlungen zu veranlassen. Die Leitung und der Träger der Maßnahme werden von den entstehenden Kosten freigestellt. Für Maßnahmen im Ausland wird empfohlen, eine Reisekranken- und/oder Reiserücktransportversicherung abzuschließen.
Die Leitung darf keinerlei Medikamente verabreichen, kann aber die ärztlich verordnete Einnahme überwachen. Wer regelmäßig Medikamente benötigt, muss diese selbstständig mitbringen und einnehmen.

12.Aufsichtspflicht und Elternkontakte
Für die Dauer der Maßnahme wird die Aufsichtspflicht auf die Leitung der Maßnahme übertragen. Falls es die Erziehungsberechtigten / Personensorgeberechtigten nicht ausdrücklich ablehnen, wird den Teilnehmenden nach dem Ermessen der Leitung erlaubt, zu schwimmen und ihre Freizeit selbständig zu gestalten. Von Elternbesuchen ist während der Freizeit abzusehen, sofern nicht die Leitung dazu ausdrücklich einlädt.

13. Ausschlussklausel
Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließt der Veranstalter aus. Sollten z.B. durch eine veränderte Rechtssituation einzelne Klauseln dieser Reisebedingungen nichtig werden ist die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen davon nicht berührt.

Ev.-luth. Stadtjugenddienst Bremerhaven
Stresemannstraße 267
27580 Bremerhaven

Einwilligung zur Verwendung/Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial

Die gemeinsamen Aktivitäten innerhalb der Evangelischen Jugend sind grundsätzlich geprägt von vielen spannenden, herausfordernden, prägenden und unwiederbringlichen Situationen und Erlebnissen. Dabei steht das gemeinsame Erleben, Erfahrungen machen und Lernen im Vordergrund. Um allen Beteiligten eine langanhaltende Erinnerung an diese ereignisreiche und gewinnbringende Zeit zu ermöglichen und daneben auch die Tätigkeit des Jugendverbandes zu dokumentieren, werden von oder im Auftrag unserer Mitarbeitenden bei diesen
Aktivitäten gelegentlich Fotos und Videos gemacht.

Uns ist es ein Anliegen in allen Veröffentlichungen nur Fotos und Videos zu verwenden, die die Würde der abgebildeten Personen achten. Wir verpflichten uns Fotos und Videos sorgfältig und gewissenhaft auszuwählen. Für die Veröffentlichung/Verwendung der gemachten Fotos und Videos ist die Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich. Bei minderjährigen Personen müssen die Eltern/die Personensorgeberechtigten zustimmen. Aufgrund der im Regelfall mit dem Erreichen des Jugendlichenalters eintretenden persönlichen Reife bei Teilnehmenden ab 14 Jahren zusätzlich auch deren Einwilligung selbst. Um diese Einwilligung bitten wir hiermit freundlichst. Wir beabsichtigen, einzelne dieser Fotos und Videos wahlweise:

  1. in verschiedensten Druckwerken (z.B. Pressemitteilung, Gemeindebrief, Fotobücher, Werbung für künftige Veranstaltungen etc.) zu veröffentlichen und einzubinden und/oder
  2. auf eine CD/DVD zu brennen und diese an Kinder und Jugendliche Eltern unseres Verbandes zu verteilen und/oder
  3. anlassbezogen auf elektronischem Weg (z.B. Mail, Dropbox etc.) an die Eltern und die Teilnehmenden der Aktion selbst zu senden und/oder
  4. in die öffentlich zugängliche Internetdarstellung des Veranstalters/unseres Jugendverbandes und dessen Untergliederungen einzustellen und/oder
  5. in öffentlich zugängliche soziale Netzwerke einzustellen und/oder
  6. im Internet (Webalbum, YouTube, Blog) zum Abruf einzustellen und/oder
  7. in geschlossenen Nutzergruppen sozialer Netzwerke (z.B. WhatsApp) an die jeweiligen Teilnehmer/innen weiterzuleiten.


Die Einwilligung erfolgt durch die geleistete Unterschrift auf der jeweiligen Freizeitanmeldung. Die Einwilligung ist freiwillig und kann von ihnen jederzeit ohne Angabe von Gründen - auch nur teilweise - widerrufen werden, dies gilt dann für die Zukunft und nicht für bereits veröffentlichte/verwendete Fotos und Videos. Soweit diese Einwilligung nicht widerrufen werden, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h. auch über das Ende ihrer Zeit/der Zeit ihres Kindes in unserem Jugendverband hinaus. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen weder ihnen noch ggf. ihrem Kind irgendwelche Nachteile.

Ev.-luth. Stadtjugenddienst Bremerhaven
Stresemannstraße 267
27580 Bremerhaven